ISS Industrie Sortier Service GmbH
Berger Straße 8
34576 Homberg
Deutschland

vertreten durch die Geschäftsführung:
Margot Gerhardt-Völker
Hartmut Völker

Kontakt:
Tel: +49 (0) 5681 9363 – 0
Fax: +49 (0) 5681 9363 – 27
Email: info@iss-hr.de

Gerichtsstand:
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Amtsgericht: Kassel, HRB Nr. 10 122
Steuernummer: 025 236 40 111
Ust.-Ident.-Nr. (VAT-Nr.): DE 221788 083

Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen für die Ausführung der Werkleistung durch die ISS Industrie Sortier Service GmbH, Berger Straße 8, 34576 Homberg Stand: 2004-12-19

1. Allgemeines
Die Firma ISS Industrie Sortier Service GmbH, abgekürzt ISS GmbH, führt die ihr übertragenen Arbeiten als Werkunternehmen im Sinne des § 631 BGB ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen aus. Der Besteller erkennt mit der Auftragserteilung an die ISS GmbH diese Bedingungen an, sie gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung.

Abweichende Bedingungen sind ausdrücklich und schriftlich zu vereinbaren; ohne eine solche Vereinbarung werden diesen allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen entgegenstehende Bedingungen durch die ISS GmbH nicht anerkannt.

Eine etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Geschäfts- und Zahlungsbedingungen berührt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Bei Unabwendbarkeit einzelner Bedingungen sind die Werksvertragspartner verpflichtet, im Sinne des tatsächlich Gewollten zu verfahren.

2. Zustandekommen des Vertrages; Vergütung
Der Werksvertrag kommt nach Bestellung erst durch die ausdrückliche Bestätigung der ISS GmbH oder durch Ausführung der übertragenen Werkleistung durch die ISS GmbH zustande. Es gelten die im jeweiligen konkreten Einzelfall vereinbarten Vergütungen. Mangels einer im Einzelfall konkret getroffenen Vereinbarung gelten die zwischen den Geschäftspartnern zuletzt üblichen Bedingungen. Ansonsten gilt die übliche Vergütung, nach der aktuellen Preisliste der ISS GmbH, für die Arbeiten der ISS GmbH als vereinbart.

3. Lieferverzögerungen
Die ISS GmbH verpflichtet sich, die ihr übertragenen Werkleistungen nach Maßgabe der vertraglichen Absprache fristgerecht auszuführen. Für nicht im geschäftlichen Einflussbereich der ISS GmbH liegende Verzögerungen hat diese nicht einzustehen, auch für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt besteht keine Ersatzpflicht.

4. Vergütung; Berechnung; Zahlungsverzug 
Die ISS GmbH berechnet dem Besteller die Vergütung nach der Maßgabe der vertraglichen Absprache, wobei der Besteller mangels einer anderweitigen Absprache eine Berechnung erhält, in welcher der Materialverbrauch nach Aufwand und der Einsatz von Werkzeugen und Maschinen ebenso mit den üblichen Sätzen berechnet wird, wie die durch die Mitarbeiter der ISS GmbH erbrachten Leistungen nach Aufwand in Stunden abgerechnet werden. Der maximale mögliche Abrechnungszeitraum beträgt eine Kalenderwoche.

Zahlungen werden 14 Tage nach Rechnungserstellung ohne Abzug fällig. Nach der ersten Mahnung durch die ISS GmbH besteht Zahlungsverzug, das heißt, ab dann hat der Besteller Verzugszinsen zu zahlen. Sollte die ISS GmbH nach der 2. Mahnung einen Anwalt einschalten, werden die gesamten Anwaltskosten berechnet.

5. Zwischenrechnungen
Die ISS GmbH ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Teile und vereinbarte Leistungen sowie für festbestimmte Zeiträume, jeweils eine Woche, Zwischenrechnungen zu erstellen.

6. Gewährleistung
Etwaige Gewährleistungsansprüche des Bestellers gegen die ISS GmbH sind unverzüglich nach Kenntnis, aber innerhalb von maximal 7 Tagen, geltend zu machen. Sie werden zunächst auf das Recht der Nachbesserung (erneute Kontrollen oder Nacharbeiten) beschränkt. Sollten Nachbesserungen fehlschlagen, verbleibt dem Besteller das Recht auf Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung).

7. Haftung
Die ISS GmbH haftet nicht für Schäden aus seiner werkverträglichen Tätigkeit, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder gar vorsätzliche Vertragsverletzung nachgewiesen wird.

8. Aufrechnung
Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgelegten Forderungen durch den Besteller gegenüber vertraglichen Zahlungsansprüchen der ISS GmbH wird ausgeschlossen.

9. Zahlungsverzug und Zurückbehaltungsrecht
Ist der Besteller mit Zahlungen im Verzug, kann die ISS GmbH weitergehende Arbeiten einstellen und die ihr übertragenen Werkleistungen solange zurückhalten, bis der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung in vollem Umfang nachgekommen ist.

10. Haftpflichtversicherung
Aus unseren Werkleistungen resultierende Haftpflichtansprüche sind durch eine Versicherung abgedeckt; je Versicherungsfall
in Höhe von 5 Mio. EURO pauschal für Personenschäden und Sachschäden (max. 2 Mio. EURO pro Person), 100.000 EURO für Vermögensschäden und 1.000.000 EURO für Tätigkeitsschäden. Weitergehende Ansprüche, durch den Besteller, werden nicht anerkannt.

11. Deutsches Recht; Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen das Amtsgericht Fritzlar bzw. das Landgericht Kassel vereinbart, sofern der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Für die Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.